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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich, Allgemeines
1.1 Für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Handlungen zwischen FlySim-TH – (nachfolgend “FlySim” genannt) – und natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend “Kunde” genannt), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Die AGB gelten jeweils in der neuesten Fassung für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die diese in einzelnen Punkten oder insgeasamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entsprechenden Punkte dieser AGB Gültigkeit.
1.3 Die AGB sind im Internet auf unserer Webseite http://www.flysim-th.de im Bereich AGB jederzeit frei abrufbar. Die AGB liegen weiterhin jederzeit in den Geschäftsräumen von FlySim zur Einsichtnahme bereit und können dem Kunden auf Verlangen zugesandt werden.
1.4 Der Kunde erkennt die AGB von FlySim sowohl bei telefonischer Bestellung, bei Einkäufen im Ladengeschäft als auch bei der Online-Beauftragung an. Die AGB finden auch dann Anwendung, wenn Sie die FlySim Webseite oder Bereiche davon von anderen Webseiten aus nutzen, die den Zugang zur FlySim -Webseite vollständig oder auszugsweise ermöglichen. Die AGB finden darüber hinaus auch dann Anwendung,FlySim widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden AGB des Kunden. Diese werden nicht Vertragsbestandteil.
1.5 Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Die Angebote von FlySim sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wurde. Die Auftragserteilung des Kunden kann schriftlich (Brief, FAX, Email) oder fernmündlich sowie elektronisch über unser Online-Buchungssystem erfolgen.
1.6 Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht FlySim darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
2. Buchung – Leistung – Bezahlung
2.1. Sie können Ihre Teilnahme persönlich, telefonisch oder schriftlich buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Teilnahmevertrages verbindlich an.
2.2. Der Teilnahmevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch FlySim zustande. Mit Rechnungsstellung erklären wir die Annahme des Teilnahmevertrages.
2.3 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Rechnung verbindlich. Nebenabreden bestehen nicht.
2.4 Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen zur Zahlung fällig. Wurde bereits ein Termin mit Datum vor Ablauf des 15-Tage Zahlungsziels ausgemacht, so muss die Rechnung außerdem mindestens 3 Tage vor dem gebuchten Termin per Banküberweisung bezahlt worden sein oder bar oder mit Karte (Maestro/EC kostenlos, Master und Visa gegen Gebühr) vor Ort beim Termin bezahlt werden. Skonto wird nicht gewährt. Bestellte Gutscheine (Tickets) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung ungültig. Ohne Vorlage eines gültigen Tickets wird die gebuchte Leistung nicht erbracht, es sei denn, der Rechnungsbetrag wird am Leistungstermin vor Ort vor der Inanspruchnahme der Leistung entrichtet. Gebuchte Termine auf Tickets, die spätestens bis zum 3. Tag vor dem Termin nicht bezahlt wurden, laufen Gefahr, gelöscht zu werden. Nach Möglichkeit wird der Kunde hierüber zuvor informiert, sofern er über die hinterlassenen Erreichbarkeiten mit maximal 2 Versuchen erreicht werden konnte.
2.5 Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch FlySim oder deren Beauftragte infolge Krankheit, höherer Gewalt oder technischem Defekt etc. entfallen die Ansprüche des Kunden auf Leistungserfüllung aus diesem Vertrag zum vereinbarten Leistungstermin in der vereinbarten Betriebsstätte. FlySim wird die Hinderungsgründe dem Kunden unverzüglich anzeigen und auf Anforderung nachweisen (ärztliches Attest, Fehlerprotokoll) sowie einen Ersatztermin anbieten. Für etwaige Folgekosten, die dem Kunden evtl. entstehen, wie beispielsweise Kosten für eine vergebliche Anreise oder Übernachtungskosten etc., haftet FlySim jedoch nicht.
2.6 Erworbene Gutscheine (Tickets) haben eine Gültigkeitsdauer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von “Rest des Anschaffungsjahres plus 3 Jahren”, es sei denn, die Tickets wurden zu einem besonderen Rabatt erworben oder sind von ihrer Natur her mit einer zeitlichen Erfüllungsfrist verknüpft, wie z.B. “Last Minute” Tickets. Die Gültigkeitsdauer rabattierter Gutscheine wird in dem jeweiligen rabattierten Angebot angegeben.
2.6.1. Erworbene Gutschein können nach der Widerrufsfrist nicht zurückgegeben werden, eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist nicht möglich. Die Gutscheine und Tickets sind auf Dritte übertragbar.
Siehe auch 3.2
2.7 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung Eigentum von FlySim (Eigentumsvorbehalt)
2.8 Bestellte Bild- und Tonaufzeichnungen eines Simulator Events auf Datenträger wie DVD, Blu-Ray Disc, USB-Stick etc. werden sorgfältig nach aktuellem Stand der Technik angefertigt und vor Abgabe an den Kunden geprüft. Es liegt außerhalb des Einflussbereichs von FlySim, dass Datenträger bereits kurz nach erfolgreicher Aufzeichnung bzw. Datenüberspielung Defekte bis hin zur vollständigen Unbrauchbarkeit oder Datenlöschung aufweisen. FlySim haftet in einem solchen Fall maximal bis zum Wert der entsprechenden Rechnungsposition. FlySim haftet nicht für entgangene Freuden, und Kunden haben keinen Anspruch auf erneute Durchführung des Simulator Events oder Minderung des Preises der übrigen erhaltenen Leistungen und Lieferungen.
2.9 Erworbene Gutscheine (Tickets) können in jeder Betriebsstätte von FlySim eingelöst werden. Bei Schließung oder Verlegung einer Betriebsstätte hat FlySim das Recht, vergleichbare Leistungen, insbesondere in vergleichbaren Flugsimulatoren, in einer alternativen Betriebsstätte anzubieten und durchzuführen. Aus der Schließung oder Verlegeung einer Betriebsstätte kann der Kunde nicht das Recht zur Minderung, Kündigung oder Wandlung des Kaufvertrags ableiten. FlySim haftet nicht für Folgekosten, z.B. Reisekosten, die dem Kunden aus der Verlegung des Leistungsstandorts entstehen.
2.10 Unmöglichkeit oder Einschränkung der Leistungserbringung
2.10.1 Kinder
Damit wir die Leistung vollumfänglich auch für Kinder erbringen können, ist bei Kindern weniger das Alter als die Körpergröße entscheidend. Unter einer Größe von 1,40m sollten die Eltern eine Sitzerhöhung mitbringen, wie man sie typischerweise aus Autos kennt. Eine Sitzerhöhung birgt allerdings das Risiko, dass das Kind nun zwar aus dem Cockpitfenster schauen kann, mit den Füßen aber nicht mehr an die Steuerpedale herankommt. Die Bedienung der Pedale muss in diesem Fall vom Copiloten, dem anwesenden Flight Instructor oder einem Elternteil übernommen werden.
Sollte das Kind nicht in der Lage sein, den Anweisungen des Flight Instructors Folge zu leisten und damit möglicherweise sich selbst oder den Flight Instructor zu gefährden, oder aber den Flugsimulator oder anderes bereitgestelltes Gerät Gefahr laufen zu beschädigen, hat FlySim das Recht, die Leistungserbringung zu reduzieren oder ganz abzubrechen.
Im Falle, dass uns die vollumfängliche Leistungserbringung gegenüber dem Kind nicht möglich ist, kann FlySim nicht auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Ticketpreises oder auf die Erstattung enstandener Folgekosten in Anspruch genommen werden. Das Recht zur Minderung, Kündigung oder Wandlung des Kaufvertrags besteht also in diesem Falle nicht. FlySim haftet auch nicht für Folgekosten, z.B. Reisekosten, die dem Kunden entstehen.
2.10.2 Menschen mit Behinderungen
Da der Pilotensitz nicht entfernt werden kann, ist der Besuch für Rollstuhlfahrer leider ungeeignet, sofern der Rollstuhl nicht mit Hilfe der Betreuer verlassen werden kann, um zwei Stufen zu überwinden und evtl. in den Pilotensitz gehoben zu werden.
Bei vorliegender Körperbehinderung, egal welcher Art, ist es unbedingt erforderlich mit uns Kontakt aufzunehmen und uns die Art der Behinderung zu nennen, um abzuklären, ob der Besuch bei der spezifisch vorliegenden Behinderung möglich ist und Sinn macht oder nicht. In jedem Fall können wir jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass die vollständige Leistungserbringung möglich sein wird.
Sollte der Gast nicht in der Lage sein, den Anweisungen des Flight Instructors Folge zu leisten und damit möglicherweise sich selbst oder den Flight Instructor zu gefährden, oder aber den Flugsimulator oder anderes bereitgestelltes Gerät Gefahr laufen zu beschädigen, hat FlySim das Recht, die Leistungserbringung zu reduzieren oder ganz abzubrechen.
Im Falle, dass aufgrund der vor Ort beim Termin zu Tage tretenden Behinderung uns die vollumfängliche Leistungserbringung nicht möglich ist, kann FlySim nicht auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Ticketpreises oder auf die Erstattung enstandener Folgekosten in Anspruch genommen werden. Das Recht zur Minderung, Kündigung oder Wandlung des Kaufvertrags besteht also in diesem Falle nicht. FlySim haftet auch nicht für Folgekosten, z.B. Reisekosten, die dem Kunden entstehen.
2.10.3 Maße und Gewichte
Unsere Kampfjetsimulatoren bestehen aus Originalcockpits/ Cockpitnachbauten in Originalmaßen. Unter Umständen kann ein Flug in diesen Simulatoren daher aus körperlichen Gründen nicht möglich sein. Daher ist es angeraten sich vorher mit der Firma FlySim in Verbindung zu setzen, um eventuelle Einschränkungen abzuklären. Ist ein Flug aufgrund körperlicher Merkmale nach Buchung nicht möglich, bietet FlySim dem Kunden vor Ort eine Alternative an.
Wir können jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass die vollständige Leistungserbringung möglich sein wird.
Bei den Fallschirmsprungsimulatoren ist ein Maximalgewicht von 110kg zu beachten. Auch hier ist es angeraten, vor der Buchung mit der Firma FlySim Kontakt aufzunehmen, um eventuelle Einschränkungen zu besprechen.
3. Terminänderung(en), Nicht-Erscheinen (“No-Show”) zum Termin, Ersatzperson
3.1 Absage/Umbuchung/Storno
Bei Absage oder Umbuchung eines reservierten Termins durch den Kunden werden dem Kunden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Erstmalig kostenfrei bis 14 Tage vor dem Beginn des Simulator Events
30% des Ticketpreises ab 14 Tage vor Beginn des Simulator Events
40% des Ticketpreises ab 7 Tage vor Beginn des Simulator Events
50% des Ticketpreises 1 Tag (mehr als 24 Stunden) vor Beginn des Events
100% des Ticketpreises , auch bei Nicht Erscheinen (No Show) Im Falle krankheitsbedingter Absage kann bei Vorlage eines Arztattests eine Kulanzlösung gefunden werden
3.1.1 Jochen Schweizer/Mydays
Bei einem Gutscheinerwerb über die Firma Jochen Schweizer Mydays (JSMD), 81379 München, gilt gegenüber 3.1 folgende zusätzliche Regelung:
• 35 % des Rechnungsbetrages ab dem Tag der Buchung bis 7 Tage vor Beginn des Simulator Events.
Die übrige Staffelung entspricht Punkt 3.1.
3.2 Übertragbarkeit der Tickets
Eine Ersatzperson kann jederzeit kostenfrei benannt werden, sofern diese den speziellen Anforderungen an Alter, Größe und Gesundheit genügt.
3.3 Technische Störungen:
Unsere Simulatoren werden regelmäßig gewartet und geprüft. Kommt es dennoch während oder vor dem Simulator Event zu technischen Störungen, so dass die Leistungen nicht oder nicht vollständig erbracht werden können, bietet FlySim dem Kunden einen Ersatztermin an. Für etwaige Folgekosten, die dem Kunden evtl. entstehen, wie beispielsweise Anreise-/Übernachtungskosten etc., haftet FlySim jedoch nicht (siehe auch 2.5)
4. Nutzungsrecht
4.1 FlySim ist berechtigt, die durchgeführte Veranstaltung auf Bild und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereiches.
5. Sonstiges
5.1 Der Verzicht von FlySim, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.
5.2 Diese AGB sind nur als allgemeine Rahmenbedingungen abgefasst. Weitere Punkte werden bei Vertragsabschluß gesondert verzeichnet und können im Einzelfall von der AGB abweichen.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.
7.2 Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
7.3 Diese Vereinbarung, sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.4 Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, Meiningen vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand : 05.08.2022